gast:aktuelles_eltern:erweiterte_personengruppe

Zur kritischen lnfrastruktur gehören im Sinne der Corona-Verordnung der Landesregierung insbesondere

  • die Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, lnformationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr,
  • die gesamte lnfrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich
  • der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung notwendigen Unterstützungsbereiche,
  • der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste,
  • Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justizvollzugs- und
  • Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen
  • Daseinsvorsorge,
  • Polizei und Feuerwehr sowie Notfall- /Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz,
  • Rundfunk und Presse,
  • Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für Oen ÖptrlV und den Schienenpersonenverkehr
  • sowie Beschäftigte der lokalen Busunternehmen, sofern sie im
  • Linienverkehr eingesetzt werden,
  • die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie
  • das Bestattungswesen.
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  • Zuletzt geändert: 2023/05/12 21:38
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